Unterhalt & Reparatur
Torwartung für Industrietore
Regelmässige Wartung hält Ihr Tor sicher und verlängert seine Lebensdauer. Im betrieblichen Einsatz ist die fachgerechte, dokumentierte Instandhaltung kraftbetätigter Tore Pflicht des Arbeitgebers beziehungsweise Betreibers; für Brandschutzabschlüsse gelten zusätzlich die objektbezogenen Vorgaben des Brandschutzes.
Wartung ist Betreiberpflicht
Kraftbetätigte Tore sind Arbeitsmittel. Im betrieblichen Einsatz muss der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber den sicheren Betrieb und die fachgerechte Instandhaltung gewährleisten. Hersteller, Lieferanten, Installateure und Wartungsunternehmen bleiben für ihre jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich — auch wir stehen für unsere Arbeit ein.
- Art. 24 VUV
- In Betrieben dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährden.
- Art. 32b VUV
- Arbeitsmittel sind gemäss den Herstellerangaben fachgerecht instand zu halten — unter Berücksichtigung von Einsatzzweck, Einsatzort und Beanspruchung. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
- EKAS-Richtlinie 6512
- Konkretisiert die Umsetzung: Inspektion, Wartung und Instandsetzung als Bestandteile der Instandhaltung.
- Technische Regeln
- Informationen für sichere Montage, Nutzung, Wartung und Reparatur von Toren richten sich nach den Herstellerangaben und den anerkannten technischen Regeln. Die Intervalle ergeben sich aus den Herstellerangaben und der tatsächlichen Nutzung.
- Art. 58 OR
- Werkeigentümerhaftung: Der Werkeigentümer haftet für Schäden durch fehlerhafte Anlage, fehlerhafte Herstellung oder mangelhaften Unterhalt — bei Vorliegen von Werkmangel, Schaden und Kausalzusammenhang.
Deshalb dokumentieren wir jede Wartung. Das Wartungsprotokoll hält die ausgeführten Arbeiten fest und unterstützt Sie beim Nachweis der Instandhaltung gegenüber Behörden, Versicherungen und weiteren Beteiligten.
Was Ihnen die Wartung bringt
Planbar statt Notfall
Torsionsfedern, Seile und Laufrollen sind Verschleissteile mit einer definierten Lebensdauer in Lastwechseln. Bei der Wartung beurteilen wir den Zustand und schätzen ab, wann ein Bauteil das Ende seiner Zyklen erreicht. So tauschen wir es zu einem Termin, der Ihnen passt — statt am Montagmorgen, wenn das Tor unten bleibt und der Betrieb steht.
Ausfälle vermeiden, bevor sie Geld kosten
Ein stehendes Tor blockiert Anlieferung, Produktion und Verkehrswege. Ein geplanter Ersatz kann Notfallkosten und Betriebsunterbrüche reduzieren.
Brandschutztore: Funktion ist im Ernstfall nicht verhandelbar
Bei Brandschutzabschlüssen prüfen wir die Sicherheitsfunktionen — Auslösung, Feststellanlage, selbsttätiges Schliessen, Anbindung an die Brandmeldeanlage. Ein Brandschutztor, das im Ernstfall nicht schliesst, ist kein Brandschutz. Das Prüfintervall ergibt sich aus der Herstelleranleitung, den Zulassungsunterlagen und dem objektspezifischen Brandschutzkonzept — häufig liegt es zwischen 6 und 12 Monaten. Ergänzend ist eine regelmässige Sichtkontrolle durch den Betreiber sinnvoll.
Sicherheitseinrichtungen im Griff
Lichtschranken, Kontaktleisten und Abschaltautomatik schützen Personen und Fahrzeuge — und verlieren ihre Wirkung schleichend. Wir prüfen sie und stellen sie korrekt ein.
Ein Ansprechpartner
Verkauf, Montage, Wartung und Störungsdienst aus einer Hand — wir kennen Ihre Anlage.
Beratung statt Pauschale
In welchem Intervall sollte Ihr Tor gewartet werden?
Das Wartungsintervall richtet sich nach den Herstellerangaben, der Nutzung und der Umgebung — in vielen Wartungsplänen ist mindestens eine jährliche Wartung vorgesehen. Sinnvoll ist das Intervall aber nur, wenn es zur Anlage passt. Wir richten es nach drei Faktoren aus:
Nutzungsintensität
Ab rund 15 000 Laufzyklen pro Jahr empfehlen wir eine Wartung mindestens alle 6 Monate.
Umgebung
In anspruchsvollen Umgebungen — Waschanlagen, Lebensmittelbetriebe, Biochemie — lohnt es sich, häufiger zu prüfen und zu warten.
Kritikalität
Wo ein Torausfall den Betrieb trifft (Feuerwehr-Einstellhalle, einziger Anlieferungsweg, Kühlkette), planen wir engere Intervalle.
Auch die Anlage selbst spielt eine Rolle: Torart, Grösse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand — zum Beispiel, wenn für die Wartung eine Hebebühne nötig ist.
Der Wartungsvertrag: Sie müssen an nichts mehr denken
Mit einem Wartungsvertrag überwachen wir den Termin, melden uns, wenn die Wartung fällig ist, und dokumentieren jede Prüfung.
Priorität 1 im Störungsfall: Kunden mit Wartungsvertrag haben bei uns Vorrang — wir planen ihre Serviceeinsätze zuerst.
- Feste Intervalle, keine vergessene Wartung
- Planbare Kosten statt Notfall-Überraschungen
- Nachvollziehbare Dokumentation — unterstützt den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern
- Umfang und Intervall richten sich nach Torart, Nutzungsintensität und Anlage — wir legen sie gemeinsam fest.
Fremde Anlagen? Kein Problem — Bestandesaufnahme
Wir warten herstellerunabhängig — auch Toranlagen, die nicht von uns stammen. Sie wissen nicht, in welchem Zustand Ihre Tore sind oder wann sie zuletzt geprüft wurden? Wir erfassen Ihre Anlagen, beurteilen Zustand und Sicherheit und zeigen Ihnen, was ansteht — die Grundlage für ein sinnvolles Wartungsprogramm.
Für welche Tore?
Alle gängigen Industrietor-Typen — herstellerunabhängig:
SektionaltoreIndustrie-RolltoreSchnelllauftoreBrandschutztoreArealschiebetoreParkschranken
Was kostet das?
Abrechnung nach Aufwand — wir offerieren vorab. Der Aufwand hängt von Torart, Grösse, Zustand und Zugänglichkeit ab.
Häufige Fragen zur Torwartung
Wie oft muss ein Industrietor gewartet werden?
Das Intervall richtet sich nach den Herstellerangaben, der Nutzung und der Umgebung. In vielen Wartungsplänen ist mindestens eine jährliche Wartung vorgesehen. Aus unserer Serviceerfahrung empfehlen wir bei hoher Beanspruchung — häufig ab etwa 15 000 Zyklen pro Jahr — eine halbjährliche Überprüfung. In anspruchsvollen Umgebungen (Waschanlagen, Lebensmittel, Biochemie) und bei betriebskritischen Toren empfehlen wir entsprechend kürzere Intervalle. Massgebend bleiben Anlage, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen.
Ist die Wartung von Toren in der Schweiz vorgeschrieben?
Kraftbetätigte Tore sind Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber muss den sicheren Betrieb und die fachgerechte, dokumentierte Instandhaltung gewährleisten (Art. 24 und Art. 32b VUV, EKAS-Richtlinie 6512). Zusätzlich haftet der Werkeigentümer nach Art. 58 OR.
Wie oft müssen Brandschutztore geprüft werden?
Brandschutzabschlüsse sind gemäss der Herstelleranleitung, den Zulassungs- bzw. Leistungsunterlagen und dem objektspezifischen Brandschutzkonzept zu kontrollieren und instand zu halten. Wir legen das Intervall anhand dieser Vorgaben und der Nutzung fest — häufig liegt es zwischen 6 und 12 Monaten. Ergänzend ist eine regelmässige Sichtkontrolle durch den Betreiber sinnvoll; Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus den Objektvorgaben.
Was passiert, wenn ich die Wartung nicht mache?
Neben dem Sicherheitsrisiko fehlt im Schadensfall der Nachweis der Instandhaltung — das kann zu Beweis-, Haftungs- und versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten führen.
Warten Sie auch Tore, die Sie nicht geliefert haben?
Ja, wir warten herstellerunabhängig. Für fremde Anlagen bieten wir eine Bestandesaufnahme an.
Was bringt ein Wartungsvertrag?
Feste Intervalle, Terminüberwachung, sorgfältige Dokumentation — und Vorrang: Vertragskunden haben im Störungsfall Priorität 1.
Was kostet eine Torwartung?
Abrechnung nach Aufwand — wir offerieren vorab. Der Aufwand hängt von Torart, Grösse und Zugänglichkeit ab; mit einem Wartungsvertrag werden die Kosten planbar.
Was passiert, wenn bei der Wartung ein Defekt gefunden wird?
Wir halten ihn im Protokoll fest und offerieren die Instandsetzung. Gängige Verschleissteile haben wir an Lager — Torsionsfedern fertigen wir selbst.
Tor steht still? Störung melden · Modernisierung · Handsender
Wartung anfragen
Einzelwartung, Wartungsvertrag oder Bestandesaufnahme — beschreiben Sie Ihre Anlage, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Nächster Schritt
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Wir beraten Sie unverbindlich — vor Ort oder am Telefon.